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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Bei Erkrankung, Urlaub oder sonstiger Verhinderung ihrer privaten Pflegeperson, besteht ab einem Pflegegrad 2 ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege. Im Rahmen der Verhinderungspflege bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Tätigkeiten der Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität etc.
  • individuelle Betreuungsmaßnahmen
  • Organisation von Hilfsmitteln, Rezepten und Terminen
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Sie können uns gerne auch telefonisch unter der Nummer 03366 52 08 900 kontaktieren.